I- 4 U 41/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-09-23, I- 4 U 41/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-09-23, I- 4 U 41/13
I- 4 U 41/13Obergericht23.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I- 4 U 41/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-23
Aktenzeichen: I- 4 U 41/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0923.I4U41.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 16.01.2013 (11 O 240/12) abgeändert.
Die Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 153.387,56 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 08.09.2009 zu zahlen sowie sie von dem Anspruch ihres Prozessbevollmächtigten auf Zahlung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2475,79 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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