Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-09-23, I-4 U 88/13

I-4 U 88/13Obergericht23.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 88/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-23

Aktenzeichen: I-4 U 88/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0923.I4U88.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.05.2013 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (5 O 481/12) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Gegen dieses Urteil wird die Revision zugelassen.

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