Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-09-25, I-6 U 168/10

I-6 U 168/10Obergericht25.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 168/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-25

Aktenzeichen: I-6 U 168/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0925.I6U168.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 13. März 2014 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Die weiteren Kosten der Nebenintervention tragen die Streithelfer des Klägers jeweils selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund beider Urteile vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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