I-18 U 52/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-01, I-18 U 52/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-01, I-18 U 52/13
I-18 U 52/13Obergericht01.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 52/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-01
Aktenzeichen: I-18 U 52/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1001.I18U52.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 17.01.2013 (31 O 63/11) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.838,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus 1.564,92 € seit dem 26.08.2010,
aus 299,24 € seit dem 22.04.2011,
aus 838,00 € seit dem 02.04.2010,
aus 62,51 € seit dem 18.06.2010,
aus 676,55 € seit dem 18.06.2010,
aus 2.892,33 € seit dem 21.10.2010,
aus 1.193,70 € seit dem 16.12.2010,
aus 871,14 € seit dem 18.01.2011 und
aus 440,00 € seit dem 06.05.2011
zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu 53 % und die Beklagte zu 47 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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