Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-01, VI-U (Kart) 6/14

VI-U (Kart) 6/14Obergericht01.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 6/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-01

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 6/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1001.VI.U.KART6.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. Dezember 2013 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.

  • II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

  • III. Dieses Urteil sowie das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund der Urteile jeweils vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagten vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 4,3 Mio. € festgesetzt.

  • VI. Die Streitwertfestsetzung des Landgerichts vom 19. Dezember 2013 wird von Amts wegen abgeändert. Der Streitwert wird auch hinsichtlich des Verfahrens im ersten Rechtszug auf bis 4,3 Mio. € festgesetzt.

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