I-2 U 80/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-09, I-2 U 80/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-09, I-2 U 80/13
I-2 U 80/13Obergericht09.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 80/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-09
Aktenzeichen: I-2 U 80/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1009.I2U80.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I. Die Berufung gegen das am 1. Oktober 2013 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
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II. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens (einschließlich der Kosten der Nebenintervention) zu tragen.
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III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten und der Streithelferin wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. die Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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