VI- Kart 5/14 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-09, VI- Kart 5/14 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-09, VI- Kart 5/14 (V)
VI- Kart 5/14 (V)Obergericht09.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI- Kart 5/14 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-10-09
Aktenzeichen: VI- Kart 5/14 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1009.VI.KART5.14V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Das Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung wird eingestellt.
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II. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Antragsgegner zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandenen notwendigen Auslagen.
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III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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IV. Der Wert des Verfahrens wird auf 100.000 € festgesetzt.
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