7 U 45/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-10, 7 U 45/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-10, 7 U 45/13
7 U 45/13Obergericht10.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 7 U 45/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-10
Aktenzeichen: 7 U 45/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1010.7U45.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 12.03.2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger je zur Hälfte zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.