I-7 U 38/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-10, I-7 U 38/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-10, I-7 U 38/12
I-7 U 38/12Obergericht10.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 38/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-10
Aktenzeichen: I-7 U 38/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1010.I7U38.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten zu 1. wird das am 29.09.2011 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Dieses Urteil und, soweit es aufrechterhalten bleibt, das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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