VI - U (Kart) 42/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-15, VI - U (Kart) 42/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-15, VI - U (Kart) 42/13
VI - U (Kart) 42/13Obergericht15.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI - U (Kart) 42/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-15
Aktenzeichen: VI - U (Kart) 42/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1015.VI.U.KART42.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
-
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. März 2013 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
-
- Es wird festgestellt, dass die Abgrenzungsvereinbarung zwischen der ……. und der Firma …….. vom 14. Februar 2001 ungekündigt fortbesteht.
-
- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
II. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
-
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
-
IV. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 4 Mio. € festgesetzt. Die Streitwertfestsetzung des Landgerichts vom 21. März 2013 wird von Amts wegen abgeändert. Der Streitwert des Verfahrens im ersten Rechtszug wird auf 5 Mio. € festgesetzt. Die Beschwer beider Parteien übersteigt jeweils 20 T€.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.