Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-23, I-12 U 27/14

I-12 U 27/14Obergericht23.10.2014

Regest

I-12 U 27/14 Leitsatz § 322 Abs. 1 ZPO; Art. 25 Abs. 1, Unterabs. 2 EuInsVO; Art. 33 Abs. 1 EuGVO Zur Rechtskraftwirkung und zur Anerkennung des Urteils eines belgischen Gerichts über Ansprüche, die ein in einem deutschen Insolvenzverfahren bestellter Verwalter unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen vom Insolvenzgericht angeordnete Verfügungsbeschränkungen gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 24 Abs. 1, 81 InsO sowie der Anfechtbarkeit gemäß §§ 129 ff. InsO geltend gemacht hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 27/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-10-23

Aktenzeichen: I-12 U 27/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1023.I12U27.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Leitsätze

I-12 U 27/14

Leitsatz

§ 322 Abs. 1 ZPO; Art. 25 Abs. 1, Unterabs. 2 EuInsVO; Art. 33 Abs. 1 EuGVO

Zur Rechtskraftwirkung und zur Anerkennung des Urteils eines belgischen Gerichts über Ansprüche, die ein in einem deutschen Insolvenzverfahren bestellter Verwalter unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen vom Insolvenzgericht angeordnete Verfügungsbeschränkungen gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 24 Abs. 1, 81 InsO sowie der Anfechtbarkeit gemäß §§ 129 ff. InsO geltend gemacht hat.

Tenor

Der Antrag des Beklagten vom 06.05.2014 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

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