I-12 U 27/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-23, I-12 U 27/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-23, I-12 U 27/14
I-12 U 27/14Obergericht23.10.2014
Regest
I-12 U 27/14 Leitsatz § 322 Abs. 1 ZPO; Art. 25 Abs. 1, Unterabs. 2 EuInsVO; Art. 33 Abs. 1 EuGVO Zur Rechtskraftwirkung und zur Anerkennung des Urteils eines belgischen Gerichts über Ansprüche, die ein in einem deutschen Insolvenzverfahren bestellter Verwalter unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen vom Insolvenzgericht angeordnete Verfügungsbeschränkungen gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 24 Abs. 1, 81 InsO sowie der Anfechtbarkeit gemäß §§ 129 ff. InsO geltend gemacht hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 27/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-10-23
Aktenzeichen: I-12 U 27/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1023.I12U27.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Leitsätze
I-12 U 27/14
Leitsatz
§ 322 Abs. 1 ZPO; Art. 25 Abs. 1, Unterabs. 2 EuInsVO; Art. 33 Abs. 1 EuGVO
Zur Rechtskraftwirkung und zur Anerkennung des Urteils eines belgischen Gerichts über Ansprüche, die ein in einem deutschen Insolvenzverfahren bestellter Verwalter unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen vom Insolvenzgericht angeordnete Verfügungsbeschränkungen gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 24 Abs. 1, 81 InsO sowie der Anfechtbarkeit gemäß §§ 129 ff. InsO geltend gemacht hat.
Tenor
Der Antrag des Beklagten vom 06.05.2014 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
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