Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-24, I-6 W 47/14

I-6 W 47/14Obergericht24.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 W 47/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-10-24

Aktenzeichen: I-6 W 47/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1024.I6W47.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Gläubigers wird der Beschluss der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 16.06.2014 unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Gegen die Schuldnerin wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 70.000,- € festgesetzt, sowie ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 2.000,- € ein Tag Ordnungshaft, zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Schuldnerin.

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