Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-24, I-7 U 46/12

I-7 U 46/12Obergericht24.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 46/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-24

Aktenzeichen: I-7 U 46/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1024.I7U46.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 29.09.2011 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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