Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-28, I-20 U 159/13

I-20 U 159/13Obergericht28.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 159/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-28

Aktenzeichen: I-20 U 159/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1028.I20U159.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 03.07.2013 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 7.500,- € abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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