I-20 U 168/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-28, I-20 U 168/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-28, I-20 U 168/13
I-20 U 168/13Obergericht28.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 168/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-28
Aktenzeichen: I-20 U 168/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1028.I20U168.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 26. Juli 2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 125.000,00 Euro abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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