I-2 U 3/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-30, I-2 U 3/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-30, I-2 U 3/14
I-2 U 3/14Obergericht30.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 3/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-30
Aktenzeichen: I-2 U 3/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1030.I2U3.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I. Die Berufung gegen das am 12. Dezember 2013 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
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II. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert wird auf 2.500.000,- € festgesetzt.
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