Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-10-30, I-2 U 65/13

I-2 U 65/13Obergericht30.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 65/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-30

Aktenzeichen: I-2 U 65/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1030.I2U65.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Die Berufung gegen das am 1. August 2013 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

  • II. Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

  • III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • V. Der Streitwert für das landgerichtliche und für das Berufungsverfahren wird auf jeweils 500.000,- € festgesetzt.

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