Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-11-05, II-5 UF 71/14

II-5 UF 71/14Obergericht05.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-5 UF 71/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-11-05

Aktenzeichen: II-5 UF 71/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1105.II5UF71.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 10. März 2014 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Langenfeld unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Antragstellerin wird verpflichtet, an den Antragsgegner 120.125,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. Januar 2012 zu zahlen.

Im übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz und des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Wert des Beschwerdeverfahrens: bis 140.000 €.

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