III-3 Ausl 108/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-11-07, III-3 Ausl 108/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-11-07, III-3 Ausl 108/14
III-3 Ausl 108/14Obergericht07.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-3 Ausl 108/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-11-07
Aktenzeichen: III-3 Ausl 108/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1107.III3AUSL108.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
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Die Auslieferung des Verfolgten an die italienische Regierung zum Zwecke der Vollstreckung der gegen ihn durch Urteil des Appellationsgerichts Florenz vom 27. März 1992, rechtskräftig seit dem 6. Juni 1992 (Aktenzeichen Nr. 1279/92 R.Sent; Nr. 1348/91 R.G.), wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie Einfuhr und Besitz von Kokain verhängten Freiheitsstrafe von dreißig Jahren ist zulässig.
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Die Einwendungen des Verfolgten gegen den Auslieferungshaftbefehl des Senats vom 14. August 2014 und den Haftfortdauerbeschluss vom 10. Oktober 2014 werden zurückgewiesen.
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