Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-11-11, I-24 U 90/14

I-24 U 90/14Obergericht11.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 90/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-11

Aktenzeichen: I-24 U 90/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1111.I24U90.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

hat der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorfauf die mündliche Verhandlung vom 21.10.2014 durch …für Recht erkannt:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 24.2.2014 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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