I-6 U 76/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-11-13, I-6 U 76/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-11-13, I-6 U 76/14
I-6 U 76/14Obergericht13.11.2014
Regest
Zur Zulässigkeit von Rücktrittspauschalen bei Reiseverträgen, die im Wege des sogenannten „Dynamic Packaging“ zusammengestellt worden sind.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 76/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-13
Aktenzeichen: I-6 U 76/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1113.I6U76.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Leitsätze
Zur Zulässigkeit von Rücktrittspauschalen bei Reiseverträgen, die im Wege des sogenannten „Dynamic Packaging“ zusammengestellt worden sind.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 05.02.2014 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, es zu unterlassen, in Bezug auf Reiseverträge, die mit Verbrauchern geschlossen und im Wege des „Dynamic Packaging“ gebucht werden, die nachfolgende oder eine inhaltsgleiche Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung einzubeziehen, sowie sich darauf bei der Abwicklung derartiger Verträge, geschlossen nach dem 01. April 1977, zu berufen:
„Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen:
Bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises,14. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,ab 7. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises,am Tag des Reiseantritts oderbei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.“
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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