Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-11-18, I-23 U 44/14

I-23 U 44/14Obergericht18.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 44/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-18

Aktenzeichen: I-23 U 44/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1118.I23U44.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 14e Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – vom 11.03.2014 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 25% und die Beklagte 75%; dies gilt nicht für die Kosten der Beweisaufnahme und die Kosten der Streithilfe, die vollständig von der Beklagten zu tragen sind.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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