I-3 W 208/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-11-20, I-3 W 208/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-11-20, I-3 W 208/13
I-3 W 208/13Obergericht20.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 W 208/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-11-20
Aktenzeichen: I-3 W 208/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1120.I3W208.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf das Rechtsmittel wird der angefochtene Beschluss unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise geändert.
Das Urteil des Tribunale di Milano vom 12. März 2010, Aktenzeichen 3825/2010, in der Fassung des Berufungsurteils des Corte d áppelo di Milano, Aktenzeichen 1706/2011 RG vom 03. Dezember 2013 wird für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland insoweit für vollstreckbar erklärt, als die Antragsgegnerin verurteilt worden ist, an die Antragstellerin 319.637,54 Euro nebst gesetzlicher Zinsen in Höhe von 82.216,91 Euro für die Zeit vom 09. Januar 2003 bis 16. September 2013 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 1/3 und die Antragsgegnerin zu 2/3.
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