VI - U (Kart) 51/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-11-26, VI - U (Kart) 51/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-11-26, VI - U (Kart) 51/12
VI - U (Kart) 51/12Obergericht26.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI - U (Kart) 51/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-26
Aktenzeichen: VI - U (Kart) 51/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1126.VI.U.KART51.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I. Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 23. November 2012 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln im Zinsausspruch abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst:
Die Beklagte wird unter Abweisung der im Zinsanspruch weitergehenden Klage verurteilt, an die Klägerin 12.888.225,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 12 % p.a.
aus 649.575,00 € seit dem 28.02.2011,
aus weiteren 2.160.900,00 € seit dem 04.03.2011,
aus weiteren 1.852.200,00 € seit dem 10.03.2011,
aus weiteren 1.852.200,00 € seit dem 17.03.2011,
aus weiteren 1.852.200,00 € seit dem 24.03.2011,
aus weiteren 2.238.075,00 € seit dem 25.04.2011 und
aus weiteren 2.238.075,00 € seit dem 01.05.2011
zu zahlen.
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II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren und die Beschwer der Beklagten wird auf
25.776.450,00 €
festgesetzt.
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