I-22 U 113/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-11-27, I-22 U 113/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-11-27, I-22 U 113/14
I-22 U 113/14Obergericht27.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 113/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-27
Aktenzeichen: I-22 U 113/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1127.I22U113.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. Mai 2014 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (Az.: 21 O 95/12) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das am 22. Mai 2013 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (Az.: 21 O 95/12) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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