I-6 U 148/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-11-27, I-6 U 148/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-11-27, I-6 U 148/14
I-6 U 148/14Obergericht27.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 148/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-27
Aktenzeichen: I-6 U 148/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1127.I6U148.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 17. April 2014 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach (10 O 288/13) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
I. Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegen die Kläger als Gesamtschuldner aus dem Kreditvertrag vom 09.10.2006 mit der Nummer xxx kein den Betrag von 688,36 € übersteigender Zahlungsanspruch zusteht.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des ersten Rechtszuges haben die Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 % zu tragen; von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger 15 % und die Beklagte 85 %.
III. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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