Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-12-03, I-18 U 185/13

I-18 U 185/13Obergericht03.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 185/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-03

Aktenzeichen: I-18 U 185/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1203.I18U185.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. September 2013

verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Land-

gerichts Duisburg (21 O 103/09) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig

vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren

Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll-

streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von ihr

zu vollstreckenden Betrages leistet.

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