I-18 U 185/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-12-03, I-18 U 185/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-12-03, I-18 U 185/13
I-18 U 185/13Obergericht03.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 185/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-03
Aktenzeichen: I-18 U 185/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1203.I18U185.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. September 2013
verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Land-
gerichts Duisburg (21 O 103/09) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig
vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren
Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll-
streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von ihr
zu vollstreckenden Betrages leistet.
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