Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-12-04, I-2 U 22/14

I-2 U 22/14Obergericht04.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 22/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-04

Aktenzeichen: I-2 U 22/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1204.I2U22.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 29.04.2014 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention zu tragen.

III.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten und der Streithelferin wegen ihrer jeweiligen Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 750.000,00 Euro festgesetzt.

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