II-3 UF 141/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-12-05, II-3 UF 141/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-12-05, II-3 UF 141/14
II-3 UF 141/14Obergericht05.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-3 UF 141/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-12-05
Aktenzeichen: II-3 UF 141/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1205.II3UF141.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
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Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Wuppertal vom 10.04.2014 abgeändert und der Antrag der Antragstellerin auf Zahlung von Trennungsunterhalt zurückgewiesen.
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Die Antragstellerin wird verpflichtet, an den Antragsgegner 82.918,19 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.07.2014 zu zahlen. Im übrigen wird der Zahlungsantrag des Antragsgegners zurückgewiesen.
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Die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
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Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet.
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Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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Der Beschwerdewert wird auf 171.550,00 € festgesetzt.
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