I-15 U 72/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-12-11, I-15 U 72/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-12-11, I-15 U 72/14
I-15 U 72/14Obergericht11.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 72/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-11
Aktenzeichen: I-15 U 72/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1211.I15U72.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 08.11.2013 – 38 O 77/12 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,- Euro abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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