Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-12-16, I-20 U 227/13

I-20 U 227/13Obergericht16.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 227/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-16

Aktenzeichen: I-20 U 227/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1216.I20U227.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das am 23.09.2013 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

III.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.