Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-12-17, VII-Verg 22/14

VII-Verg 22/14Obergericht17.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 22/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-12-17

Aktenzeichen: VII-Verg 22/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1217.VII.VERG22.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 16.06.2014, VK 1-38/14, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 30.000 EUR festgesetzt.

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