VII-Verg 22/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-12-17, VII-Verg 22/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-12-17, VII-Verg 22/14
VII-Verg 22/14Obergericht17.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 22/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-12-17
Aktenzeichen: VII-Verg 22/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1217.VII.VERG22.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 16.06.2014, VK 1-38/14, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 30.000 EUR festgesetzt.
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