Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-12-18, I-3 U 88/14

I-3 U 88/14Obergericht18.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 U 88/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-18

Aktenzeichen: I-3 U 88/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1218.I3U88.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 08. Mai 2014 verkündete Teil-Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts

Düsseldorf – 16 O 335/13 - geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten beider Rechtszüge trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrages leistet.

Streitwert: Bis 35.000,- Euro

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