VII-Verg 39/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-12-18, VII-Verg 39/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-12-18, VII-Verg 39/14
VII-Verg 39/14Obergericht18.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 39/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-12-18
Aktenzeichen: VII-Verg 39/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1218.VII.VERG39.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 25. November 2014 (VK 2-93/14) wird abgelehnt.
Der Antragstellerin wird aufgegeben, dem Beschwerdegericht bis zum 30. Januar 2015 mitzuteilen, ob und mit gegebenenfalls welchem Hauptantrag das Rechtsmittel aufrechterhalten werden soll.
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