Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-12-19, I-16 U 227/13

I-16 U 227/13Obergericht19.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 227/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-19

Aktenzeichen: I-16 U 227/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1219.I16U227.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin das am 28.11.2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - 3 O 488/12- teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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