I-16 U 227/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-12-19, I-16 U 227/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-12-19, I-16 U 227/13
I-16 U 227/13Obergericht19.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 227/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-19
Aktenzeichen: I-16 U 227/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:1219.I16U227.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin das am 28.11.2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - 3 O 488/12- teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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