Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-08, I-2 U 142/08

I-2 U 142/08Obergericht08.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 142/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-08

Aktenzeichen: I-2 U 142/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0108.I2U142.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. Oktober 2008 verkündete Urteil der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die Kosten des Revisionsverfahrens (Xa ZR 66/10) zu tragen.

III.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird für die Zeit bis zum 25.03.2010 auf 1.528.727,60 EUR und für die Zeit danach auf 1.500.000,00 EUR festgesetzt.

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