Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-09, VI - Kart 1/14 (V)

VI - Kart 1/14 (V)Obergericht09.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI - Kart 1/14 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-01-09

Aktenzeichen: VI - Kart 1/14 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0109.VI.KART1.14V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

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Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 20. Dezember 2013 (Az.: B9 – 66/10) wird zurückgewiesen.

II.

Die Beschwerdeführerin hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Sie hat überdies dem Bundeskartellamt und dem Beigeladenen zu 1) die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.

III.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

IV.

Der Beschwerdewert wird auf 10 Mio. € festgesetzt.

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