VI-Kart 4/14 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-14, VI-Kart 4/14 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-14, VI-Kart 4/14 (V)
VI-Kart 4/14 (V)Obergericht14.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 4/14 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-01-14
Aktenzeichen: VI-Kart 4/14 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0114.VI.KART4.14V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I.
Die Beschwerden der Beschwerdeführer zu 1.- 6. gegen die geplante Veröffentlichung des Beschlusses vom 14. Mai 2014 im Kartellverwaltungsverfahren B3-135/13 – L. F./J. D. - in der um Geheimnisse bereinigten Fassung, wie sie dem Beschwerdeführer zu 5. mit Schreiben vom 6. Juni 2014 übersandt worden ist, werden als unzulässig verworfen.
II.
Die Beschwerdeführer haben die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Bundeskartellamt zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
III.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV.
Der Beschwerdewert wird auf 1.050.000 € festgesetzt.
(Beschwerde der Beteiligten zu 1.- 4.: 1.000.000 €
Beschwerde der Beschwerdeführer zu 5. – 6.: 50.000 €)
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