VI-3 Kart 110/13 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-14, VI-3 Kart 110/13 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-14, VI-3 Kart 110/13 (V)
VI-3 Kart 110/13 (V)Obergericht14.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 110/13 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-01-14
Aktenzeichen: VI-3 Kart 110/13 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0114.VI3KART110.13V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
- Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 07.11.2013 wird der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 21.08.2013, BK 4-11-246, aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, über den Antrag der Antragstellerin vom 30.06.2011 auf Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Druckluftablösung “ unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
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- Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragstellerin trägt die Bundesnetzagentur.
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- Der Beschwerdewert wird auf € … festgesetzt.
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- Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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