I-6 U 48/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-15, I-6 U 48/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-15, I-6 U 48/14
I-6 U 48/14Obergericht15.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 48/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-15
Aktenzeichen: I-6 U 48/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0115.I6U48.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 20.12.2013 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (22 O 152/11) teilweise abgeändert und unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger
6.547.785,75 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.01.2012 (Beklagter zu 1.) bzw. seit dem 28.01.2012 (Beklagter zu 2.) zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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