23 U 166/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-20, 23 U 166/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-20, 23 U 166/13
23 U 166/13Obergericht20.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 166/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-20
Aktenzeichen: 23 U 166/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0120.23U166.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 8. Zivilkammer (Einzelrichter) des Landgerichts Duisburg vom 28. November 2013 unter Zurückweisung der Berufung in Höhe von 35,17 € und unter Verwerfung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Versäumnisurteil der 8. Zivilkammer (Einzelrichter) des Landgerichts Duisburg vom 7. Juli 2011 wird aufrechterhalten, soweit der Beklagte darin verurteilt worden ist, an die Klägerin 19.810,57 € in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil vom 7. Juli 2011 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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