I-23 U 100/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-20, I-23 U 100/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-20, I-23 U 100/09
I-23 U 100/09Obergericht20.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 100/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-20
Aktenzeichen: I-23 U 100/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0120.I23U100.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.03.2009 verkündete Urteil der 14e. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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