Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-20, I-23 U 100/09

I-23 U 100/09Obergericht20.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 100/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-20

Aktenzeichen: I-23 U 100/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0120.I23U100.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.03.2009 verkündete Urteil der 14e. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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