I-3 U 30/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-22, I-3 U 30/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-22, I-3 U 30/14
I-3 U 30/14Obergericht22.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 U 30/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-22
Aktenzeichen: I-3 U 30/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0122.I3U30.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 14. November 2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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