Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-27, I-20 U 221/13

I-20 U 221/13Obergericht27.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 221/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-27

Aktenzeichen: I-20 U 221/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0127.I20U221.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

I.

Unter Abänderung des am 24.09.2013 verkündeten Urteils der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

III.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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