I-21 U 114/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-27, I-21 U 114/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-27, I-21 U 114/13
I-21 U 114/13Obergericht27.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 114/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-27
Aktenzeichen: I-21 U 114/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0127.I21U114.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 18. April 2013, Az. 1 O 83/12, unter Aufrechterhaltung im Übrigen dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Gemeinschaft der Eigentümervilla N…, B…straße 1…,2… N…, 104.030,25 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 22.07.2011 zu zahlen.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in selber Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
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