Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-29, I-12 U 1/14

I-12 U 1/14Obergericht29.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 1/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-29

Aktenzeichen: I-12 U 1/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0129.I12U1.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 25.09.2014 bleibt aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung i.H.v. 80.000 EUR abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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