Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-29, I-15 U 23/14

I-15 U 23/14Obergericht29.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 23/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-29

Aktenzeichen: I-15 U 23/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0129.I15U23.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

für R e c h t erkannt:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 02.07.2013, Az. 4a O 61/12, wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 250.000,- Euro abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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