Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-29, I-8 U 107/13

I-8 U 107/13Obergericht29.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 107/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-29

Aktenzeichen: I-8 U 107/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0129.I8U107.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 06.09.2013 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das erstinstanzliche Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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