I-16 U 36/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-30, I-16 U 36/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-30, I-16 U 36/13
I-16 U 36/13Obergericht30.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 36/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-30
Aktenzeichen: I-16 U 36/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0130.I16U36.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 22.01.2013 verkündete Urteil der 10. Kammer für Zivilsachen des Landgerichts Düsseldorf - 10 O 11/12 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 37.316,35 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.09.2011 Zug um Zug gegen Übertragung von 50 Stück der Anleihe „Boetzelen Hypothekenanleihen 2006/2016 (WKN: A0KAHL) zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger weitere 1.419,19 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 74% und den Klägern zu 26% auferlegt.
Dieses Urteil ist für die Kläger vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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