2 W 29/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-03, 2 W 29/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-03, 2 W 29/14
2 W 29/14Obergericht03.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 W 29/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-02-03
Aktenzeichen: 2 W 29/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0203.2W29.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I. Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 18. September 2014 gegen den Beschluss der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 27. August 2014 und die Anschlussbeschwerde der Schuldnerin gegen den Zwangsmittelbeschluss der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 28. Mai 2014 werden zurückgewiesen.
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II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Schuldnerin zu tragen.
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III. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 22.000 €.
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